Als Fachanwältin für Familienrecht ist es mir ein Anliegen, meine Mandanten und Mandantinnen in allen Bereichen des Familienrechts umfassend zu beraten und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Das Familienrecht umfasst hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Eheschließung • Eheaufhebung • Ehescheidung

  • Versorgungsaugleich • Zugewinnausgleich • Hausratsteilung

  • Kindesunterhalt • Trennungsunterhalt • Nachehelicher Ehegattenunterhalt

  • Sorgerecht • Umgangsrecht • Vaterschaftsanfechtung

  • Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft • Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Wohnungszuweisungen • Häusliche Gewalt

Trennungen und Scheidungen bringen in der Regel einschneidende Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Bereichen mit sich, weshalb es erforderlich ist, sich frühzeitig mit den Folgen auseinanderzusetzen und sich juristisch beraten zu lassen.

Hierbei besteht mein Ziel – nicht zuletzt auch wegen meiner Zusatzausbildung zur Mediatorin – zunächst darin, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, um die emotionale Belastung für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich vertrete ich Sie aber auch gerne bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und setze mich für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.

Gerne können wir Ihren individuellen Fall in einem persönlichen Gespräch besprechen.

Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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